Abwicklung von Förderansuchen
Eine wesentliche Aufgabe dieser Dienststelle ist die Abwicklung von Förderansuchen slowenischer Kultur- und Bildungseinrichtungen. Dabei wird zwischen Kulturförderung bzw. allgemeiner Förderung (z.B. spezielle Projekte mit Volksgruppenbezug) unterschieden.
Nachstehende Informationen sollen eine zufriedenstellende Erledigung im Rahmen des Subventionswesens vereinfachen und erleichtern.
- Rechtzeitige Abgabe (mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) des Förderansuchens mit genauer Projektbeschreibung
- Dem Förderansuchen bzw. der Erklärung ist eine Kostenaufstellung (Finanzplan; Einnahmen/Ausgaben) beizulegen
- Die Erklärung ist auszufüllen, zu unterfertigen und der Dienststelle zu retournieren – erst bei Einlangen der vollständigen Unterlagen erfolgt die entsprechende Vorbereitung des Förderaktes
- Bei positiver Erledigung des Ansuchens sind sämtliche Drucksorten (Einladungen, Plakate usw.) mit dem Logo der Förderstelle (Volksgruppenbüro bzw. Kulturabteilung) zu versehen. Die Logos der gew. Förderstellen können anbei per Download heruntergeladen werden
- Für die gewährte Fördersumme ist im Zeitraum von einem Jahr der Verwendungsnachweis (Originalrechnung und Einzahlungsbeleg) zu erbringen. Die Originalrechnungsbelege werden nach Überprüfung und Entwertung retourniert





